Zum heutigen Tag der Familie habe ich mir überlegt, was ist heute denn eine Familie? Nahliegend ist es, mal bei Wikipedia nachzuschauen, was die sagen. Was ich da gelesen habe, fand ich sehr beeindruckend.
Zunächst etwas über den Ursprung des Begriffes Familie.
„Der lateinische Begriff familia (die Hausgemeinschaft), abgeleitet von lat. famulus (der Haussklave), bezeichnete ursprünglich nicht die heutige Familie (Eltern und deren Kinder), sondern den Besitz eines Mannes (des pater familias), den gesamten Hausstand: seine Ehefrau, Kinder, Sklaven und Freigelassene sowie das Vieh. Familia und Pater waren keine Verwandtschafts-, sondern Herrschaftsbezeichnungen. Der biologische Erzeuger (Vater) hieß genitor, nicht Pater.“
Aha, ist doch schon viel modernes dabei: Hausgemeinschaft, Besitz eines Mannes, Herrschaftsbeziehung, biologischer Erzeuger nicht Vater.
Zur Funktion der Familie:
„Ob die biologische Reproduktionsfunktion der Spezies „Mensch“ der Institution „Familie“ bedarf, ist umstritten.“
„Die wirtschaftliche Funktion ist eine wichtige Funktion. So erbringt sie Schutz und Fürsorge für Säuglinge, für kranke und alte Familienangehörige, ernährt, kleidet und behaust sie.“
(Habe ich da was verpasst? Ist eventuell der Staat die Familie?)
„Für in ihr geborene Kinder erbringt sie eine legitime Platzierung in der jeweiligen Gesellschaft.“
(Horcht, horcht!)
Nun beginnt der Wandel (1850 – 1950):
„Folgendes Bild bietet sich:
- verheiratetes Elternpaar, mit Entscheidung für Ehepartner aus Liebe (Liebesheirat)
- eigene (leibliche) Kinder, mit Entscheidung für Kinder aus Liebe und kaum noch aus wirtschaftlichen Überlegungen
- Haushaltsgemeinschaft aus einem verheirateten Paar und dessen in der Regel leiblichen, unmündigen Kindern
- lebenslange, monogame, heterosexuelle Ehe
- Traditionelle Rollenverteilung innerhalb der Geschlechter: der Vater war der Haupternährer, besaß höchste Autorität („Familienvorstand“); die Mutter hatte in ca. 70 % der Fälle einen Nebenerwerb und stand der Haushaltsorganisation vor (Schlüsselgewalt).
- Wohn- und Arbeitsstätte waren räumlich getrennt
Nun kommt die „moderne“ Pluralisierung der Lebensformen (spätes 20. Jahrhundert):
„Dieser Wandel der Haushalts- und Familienstrukturen zeigt sich vor allem in der Anzahl der Alleinerziehenden und der kinderlosen Ehepaare sowie der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften.
Neben der „Normalfamilie“ haben sich verschiedene alternative Lebensformen herausgebildet:
- Einpersonenhaushalt
- Alleinerziehendenhaushalt
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Kinderlose Ehe
- Getrenntes Zusammenleben
- Wohngemeinschaft
- Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
- Gleichgeschlechtliche Ehe
- Regenbogenfamilie
- Fernbeziehung oder Commuter-Ehe (beide Partner arbeiten unter der Woche getrennt wohnend und sehen sich oft nur am Wochenende)
- Kinder mit mehreren (biologischen und sozialen) Müttern und Vätern (Adoptiv-Familien oder Stieffamilien; man spricht auch von sogenannten „binuklearen Familien“, wenn die geschiedenen – nicht sorgeberechtigten – Elternteile den Kontakt mit ihren Kindern aufrechterhalten)
- Polyamore Familien, d. h. Familien mit mehr als einer Partnerschaft unter den (mindestens drei) Erwachsenen
So, mit dieser verwirrenden Erkenntnis lasse ich Sie nun allein!!!
Ich frage mich nur, was schützt nun der Staat?